Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege findet in eingestreutem Modus statt und wird nach Verfügbarkeit angeboten. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt dabei 14 Tage. Die Abrechnung der Pflegeleistungen geschieht dabei über ihre Pflegekasse. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen.

Bitte kontaktieren Sie uns, damit die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können.